Anfrage: Kosten für Gutachten im Haushalt 2024/2025

  1. Die Stadtverwaltung stellt dar, an welchen Stellen im Haushalt 2024/2025 finanzielle Mittel für Gutachten und Beratungen enthalten sind
    • in Form von Sammelansätzen.
    • für konkrete einzelne Gutachten.
  2. Es wird aufgezeigt, bei welchen dieser Gutachten es sich um verpflichtend zu erstellende Gutachten handelt und welche dem Bereich der freiwilligen Leistungen zuzuordnen sind.

 

Begründung

Externe Expertise einzuholen ist in der heutigen Zeit verständlicherweise insbesondere für komplexe Fragestellungen oft nicht nur notwendig, sondern auch dringend geboten.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es aber genauso wichtig, auch diese Aufgabenerfüllung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Sowohl auf Seiten des Bundes wie auch auf Landesebene ist die Ausweitung von Gutachterkosten im Laufe der letzten Jahre immer wieder in der Diskussion.

Um besser differenzieren zu können, welcher der in Karlsruhe veranschlagten Kosten im Doppelhaushalt 2024/2025 unumgänglich und welche zumindest dem Bereich der freiwilligen Leistungen zuzuordnen sind, bitten wir um genaue Darstellung, welche Planungen sich hinter den Zahlen verbergen.

Die finanziellen Möglichkeiten im nächsten Doppelhaushalt sind beschränkt und der SPD-Fraktion ist insgesamt sehr an einer kritischen Kosten-Nutzen-Abwägung gelegen.

 

Unterzeichnet von:

Yvette Melchien, Michael Zeh, Anton Huber und SPD-Fraktion