Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten

SPD sieht Abrechnungsprobleme beim Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen

Im Jahr 2019 beschloss der Gemeinderat, dass Menschen mit Bezugsberechtigung, zumeist mit einer schweren Behinderung, pro Jahr 200 Taxifahrten nutzen können. „Dieses Angebot ist wichtig, um den Nutzenden ein Stück Teilhabe zu ermöglichen und damit diese selbstbestimmt Aktivitäten wahrnehmen können“, berichtet Irene Moser, Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderung und Mitglied des Sozialausschusses.

In der „Neufassung der Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ wurde festgelegt, dass eine Fahrt als eine TAN-Nummer gilt. „Es darf in der Handhabung kein Unterschied sein, ob eine Person in Innenstadtnähe oder in einem Höhenstadtteil lebt“, so Yvette Melchien, Fraktionsvorsitzende der SPD im Gemeinderat.

„Im Gespräch mit Betroffenen wurde uns berichtet, dass seit der Gebührenerhöhung der Taxifahrten im November nun eine TAN-Nummer nicht mehr ausreiche, um aus einem Randgebiet in die Innenstadt zu gelangen. Deshalb haben wir eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um den Sachverhalt zu klären“, so Yvette Melchien weiter.

In der Stellungnahme der Verwaltung auf unsere Anfrage wurde das Problem bestätigt und Abhilfe signalisiert. Änderungsmöglichkeiten der bestehenden Verträge werden von der Verwaltung geprüft und entsprechend angepasst.

Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung in naher Zukunft erfolgt, sodass die bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger wieder selbstbestimmt über ihre Fahrten entscheiden können“, erläutert Irene Moser, Mitglied des Sozialausschusses, abschließend.

 

Abrechnungsprobleme bei Taxifahrten werden gelöst
Bild: Adobe Stock I Wellnhofer Designs