1. Wie viele neue Grundsteuerwertbescheide für die Grundstücke in Karlsruhe werden bereits festgestellt?
2. Hält die Stadt daran fest, den Hebesatz in Karlsruhe aufkommensneutral festzusetzen?
3. Welcher Bereich des Hebesatzes ist voraussichtlich zu erwarten?
Begründung/Einordnung:
Viele Grundstückseigentümer*innen haben ihre Erklärung abgegeben und ihre Bescheide über den Wert ihres Grundstücks erhalten. Auf diesem lässt sich natürlich nicht ableiten, welche Grundsteuer sie in Zukunft zu entrichten haben, dies kann erst mit dem zukünftigen Hebesatz berechnet werden. Sie berechnen es mit dem jetzigen Hebesatz und sind teilweise, besonders wenn Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken stehen, beunruhigt über diese zu erwartende Grundsteuer.
Unterzeichnet von:
Yvette Melchien, Michael Zeh, Elke Ernemann und SPD-Fraktion