Anfrage: Chancen geben – Potenziale nutzen

Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften

 

  1. Verfügt die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften über ein strukturiertes Konzept zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt?
  2. Gibt es bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit den Schulbegleitern vergleichbare Arbeitsplatzbegleiter, die die Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung aktiv begleiten?
  3. Gibt es einen strukturierten Austausch zur Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den städtischen Arbeitsmarkt mit weiteren Ansprechpartnern wie dem Beirat für Menschen mit Behinderung, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, dem Integrationsfachdienst u. a.?
  4. Kann die Verwaltung abschätzen oder mit konkreten Zahlen belegen, wie hoch der Anteil von Mitarbeiter*innen der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften mit einem Grad der Behinderung über 30 ist, bei denen eine psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung als führend anzusehen ist?
  5. In welcher Höhe hat die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaft in den Jahren 2020 – 2022 Ausgleichsabgaben wegen nicht Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 164 SGB IX gezahlt?

 

 

Begründung/Einordnung:

Die Zahl von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung nehmen in der Allgemeinbevölkerung in Deutschland und europaweit in den letzten Jahren dramatisch zu. Entsprechend steigt auch die Gruppe der hiervon betroffenen Menschen unter den Mitarbeiter*innen und den Bewerber*innen bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften. Hierbei handelt es sich häufig um gut qualifizierte Menschen, bei denen es in der Folge einer langjährigen psychischen und seelischen Erkrankung zu qualitativen und quantitativen Leistungseinschränkungen gekommen ist. Trotz der bestehenden sehr individuellen Leistungseinschränkungen der betroffenen Menschen verfügen viele von ihnen über ein relevantes Restleistungsvermögen für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Inklusion und Re-Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen/Behinderung in den Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften ist die direkte und persönliche Begleitung der Betroffenen im Integrationsprozess. Die UN-Behindertenkonvention fordert vermehrte Anstrengungen zur Inklusion von Menschen mit psychischen und seelischen Behinderungen in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben, eine Verantwortung, der sich auch die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften als Arbeitgeber verstärkt stellen müssen.

 

 

Unterzeichnet von:

Yvette Melchien, Raphael Fechler und SPD-Fraktion