1. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Einführung eines Sexkaufverbots in Sperrbezirken.
2. Zusätzlich soll überprüft werden, ob die bestehenden Sperrbezirke ausgeweitet werden können und gegebenenfalls das ganze Stadtgebiet als Sperrbezirk ausgewiesen werden kann.
3. Bestehende kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der Straßenprostitution in anderen Städten (z.B. Stuttgart, Augsburg und Darmstadt) sollen im zuständigen Ausschuss vorgestellt werden, um daraus Handlungsoptionen zu entwickeln.
Begründung/Einordnung:
Bislang fehlt aus Sicht der SPD-Fraktion für Karlsruhe ein ganzheitliches Konzept, um Straßenprostitution einzugrenzen und Prostituierten zu helfen. Karlsruhe sollte die Möglichkeit, ein Sexkaufverbot in den Sperrgebieten einzurichten, nutzen und ein solches beschließen. Auch die bisher bestehenden Sperrgebiete sollten erweitert werden.
Neben der Einschränkung der Räume ist es wichtig, ein tragfähiges Ausstiegskonzept zu erarbeiten. Viele andere Städte gehen hier eigene Wege und sind damit erfolgreich. Ein Ausschuss soll sich mit der Thematik befassen und Handlungsoptionen für Karlsruhe erarbeiten. Im Sinne der Istanbul Konvention als Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen müssen wir als Stadt konsequent handeln.
Unterzeichnet von:
Yvette Melchien
Irene Moser