Interfraktioneller Änderungsantrag: Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe – aktueller Sachstand und weitere Schritte

Frühkindliche Bildung stärker fördern

 

Der Punkt 2 der Beschlussvorlage wird ersetzt durch:

 

  1. Das gesamtstädtische Beitragsniveau gemäß Ziffer 3 der ergänzenden Erläuterungen (Seite 4 der Vorlage), wird angehoben. 40% der vorgeschlagenen Erhöhungen werden durch eine Anhebung des Erstkinderzuschusses kompensiert. In diesem Zug werden auch die Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen zum 1. September 2022 wie folgt in reduzierter Form angehoben:
Gesamtstädtisches Beitragsniveau alte Beiträge seit 01.09.19 Erhöhung zum 01.09.22
– Vorlage –
neue Beiträge zum 01.09.22

– Vorlage –

Erhöhung zum 01.09.22

– reduziert –

neue Beiträge zum 01.09.22

– reduziert –

Kinder von 0 bis 3 Jahren:
HT (pro Kind/Monat) 130 Euro 15 Euro 145 Euro 9 Euro 139 Euro
VÖ (pro Kind/Monat) 180 Euro 20 Euro 200 Euro 12 Euro 192 Euro
GT (pro Kind/Monat) 275 Euro 25 Euro 300 Euro 15 Euro 290 Euro
Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt:
HT (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 6 Euro 76 Euro
RG (pro Kind/Monat) 70 Euro 10 Euro 80 Euro 6 Euro 76 Euro
VÖ (pro Kind/Monat) 90 Euro 15 Euro 105 Euro 9 Euro 99 Euro
GT (pro Kind/Monat) 170 Euro 15 Euro 185 Euro 9 Euro 179 Euro

 

 

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Die momentan steigenden Energiepreise und die zunehmende Inflation führen zu Preissteigerungen, die unseren gesamten Alltag spürbar teurer werden lassen. Besonders für Familien mit Kindern stellen diese Entwicklungen eine finanzielle Belastungsprobe dar. Auch wenn die Anhebung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus für Kindertagesstätten aufgrund von Personal- und Sachkostensteigerungen gut begründet und für eine künftig trägerübergreifend einheitliche Beitragsgestaltung unumgänglich ist, führt diese zu einer zusätzlichen Belastung in den beitragszahlenden Familien.

 

Der Gemeinderat hat im Zuge der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/20 einstimmig eine auskömmliche Finanzierung der Kita-Beitragszuschüsse beschlossen und sich dafür ausgesprochen, im Zuge des Stufenplans für gebührenfreie Kitas Gebührenerhöhungen künftig möglichst zu vermeiden. Diesem Beschluss haben die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP, Die Linke und KAL/Die Partei am 21.07.2020 mit einem gemeinsamen Änderungsantrag Rechnung getragen, indem sie eine Beitragssteigerung für die Eltern um 3% verhindert und künftigen Erhöhungen durch eine Dynamisierung des Erstkinderzuschusses eine Absage erteilt haben. Dieser Beschluss wurde mehrheitlich im Gemeinderat gefasst und gilt nach wie vor unverändert.

 

Mit Blick auf die städtischen Finanzen und die sonst notwendigen noch höheren Einsparungen in allen Bereichen kann das Niveau der Beiträge jedoch nicht auf dem jetzigen Niveau eingefroren bleiben. In Anbetracht dieser Situation ist auch ein vollständiger Ausgleich der Beitragssteigerungen durch die Anhebung der Erstkinderzuschüsse leider nicht mehr möglich. Entgegen der geltenden Beschlusslage sieht die Verwaltung in ihrer Vorlage daher keine weitere Kompensation des steigenden Beitragsniveaus vor. Außerdem ist der Vorlage zu entnehmen, dass in den kommenden Jahren durch eine Dynamisierung des städtischen Beitragsniveaus mit weiteren Beitragssteigerungen zu rechnen ist.

 

In dieser schwierigen Gesamtlage und mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen für Familien schlagen die antragstellenden Fraktionen vor, 40% der vorgeschlagenen Erhöhungen des Beitragsniveaus durch eine Anhebung des Erstkinderzuschusses zu kompensieren. Die maximale zusätzliche Belastung für Eltern kann so z.B. für die Inanspruchnahme eines U3-Ganztagsplatzes von monatlich zusätzlichen 25 EUR auf 15 EUR reduziert werden. Indirekt profitieren davon alle beitragszahlenden Eltern – auch diejenigen, deren Kinder Kitas freier Träger besuchen, da auch hier leichte Anhebungen der Elternbeiträge absehbar sind. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert, bei künftigen Anhebungen des städtischen Beitragsniveaus entsprechend der geltenden Beschlusslage Vorschläge zu unterbreiten, welche Möglichkeiten des Ausgleichs bestehen.

 

Aufgrund der neuen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten in Karlsruhe sind von den Beitragssteigerungen – ob in voller Höhe oder in reduzierter Form – die finanziell Schwächsten auch weiterhin nicht oder nur geringfügig betroffen. Für über 30% aller Kitakinder sind bereits heute keine Beiträge mehr zu entrichten, eine weitere große Gruppe zahlt nur die Hälfte der geltenden Beiträge. Insgesamt steht die Stadt Karlsruhe also weiterhin zu ihrem langfristigen Ziel der beitragsfreien Kitas für alle Eltern.