1.) Wie viele Anträge für Solar- / Photovoltaikanlagen mussten von der unteren Denkmalschutzbehörde in den letzten beiden Jahren beurteilt werden? Wie viele Anträge wurden abgelehnt, wie viele genehmigt?
2.) Berät die untere Denkmalschutzbehörde die Antragstellenden, wie eine solche Anlage auf ihrem Haus genehmigt werden könnte, wenn der Antrag nicht genehmigt werden soll?
3.) Wie kann prinzipiell die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Solar-/ Photovoltaik verbessert werden?
Begründung/Einordnung:
Immer mehr Bürger*innen setzen erneuerbare Energien ein. Da es in Karlsruhe einige denkmalgeschützte Häuser gibt, führt dies zu Problemen, wenn Photovoltaikanlagen auf den Dächern installieren werden sollen. Regelmäßig werden diese Anfragen aus Denkmalschutzgründen abgelehnt und die Bürger*innen werden auf die Erhaltungssatzungen, Ensembleschutz oder auf den direkten Denkmalschutz des Hauses verwiesen. Durch die geänderte Notwendigkeit bei der Sanierung von Gebäuden ist eine Quote von erneuerbaren Energien vorzusehen. Eine „unsichtbare“ Installation, beispielsweise auf der Nordseite oder flach auf dem Dach, ist nicht wirtschaftlich. Es müssen neue Möglichkeiten geschaffen werden. Mit der Erhaltungssatzung Durlacher Altstadt ist davon ein sehr großes Gebiet betroffen. Die SPD ist davon überzeugt, dass sich Denkmalschutz und Photovoltaikanlagen miteinander verbinden lassen.
Unterzeichnet von:
Yvette Melchien
Michael Zeh,
Anton Huber