Die Landesbauordnung Baden Württemberg schreibt in § 35 LBO barrierefreie erreichbare Wohnungen in Gebäuden vor, die für RollstuhlfahrerInnen nutzbar sind.
Aber für inklusives Wohnen sind für bestimmte Gruppen mit unterschiedlichen Behinderungen zusätzliche Hilfsmittel erforderlich.
Taube oder stark schwerhörige Menschen brauchen z.B. eine Gegensprechanlage mit Video, eine Lichtklingelanlage oder etwa optische Rauchmelder. Für sehgeschädigte oder blinde Menschen werden Kontraste, Führungen im Haus, tastbare Markierungspunkte oder Infos in Brailleschrift benötigt, zählt Stadtrat Michael Zeh nur einige wenige unterstützende Hilfen auf, die je nach Bedarf vorhanden sein sollten.
Die Stadt möge daher gemeinsam mit der Volkswohnung und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Konzept erstellen und Maßnahmen definieren, um mehr inklusive Wohnungen in Karlsruhe anbieten bzw. bei Bedarf Wohnraum entsprechend umrüsten zu können, lautet der Antrag. Eine möglichst umfassende Barrierefreiheit ist uns wichtig und darf nicht nur ein Ideal sein, so die SPD-Fraktion.