Die Anwohnerinnen und Anwohner in der Eckener Straße und der Rheinhafenstraße sind über alle Maßen in ihrer Lebensqualität durch Lärm und Abgase belästigt und das rund um die Uhr, berichtet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Yvette Melchien. Sie kämpfen seit Jahren für eine Tempobeschränkung, stets in dem Bewusstsein, dass sie an einer vielbefahrenen Straße wohnen. Wir waren wiederholt vor Ort und haben diesen unglaublichen Verkehr miterlebt. Das hat uns zu unserem Antrag geführt, in dem wir verschiedene Abhilfemaßnah-men einfordern. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist die dringendste.
Inzwischen hat der Schwerlastverkehr derart zugenommen, dass durch die Erschütterungen auch Risse an Fahrbahnen und Häusern entstanden sind, bemerkt Planungssprecher Michael Zeh.
Wir wollen und können nicht mehr warten bis noch mehr Gesundheitsgefährdungen durch pausenlosen Lärm eintreten, warnt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Anton Huber. Daher begrüßen wir die derzeitige Anpassung des Lärmaktionsplans außerordentlich als erste Maßnahme. Die Forderungen gehen aber noch weiter.
Mit einem neuen VGH-Urteil steht nun fest, dass Lärmaktionspläne eine Bindungswirkung entfalten. Es liegt allein im Ermessen der planaufstellenden Gemeinden, auch unterhalb der Schwelle von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht Geschwindigkeitsbeschränkungen vorzusehen. Das aktuelle Gerichtsurteil fordert die Gemeinden auf, Lärm- und Belastungssituationen vor Ort genau zu erfassen, mögliche Maßnahmen zu entwickeln und gegenüberzustellen und im Rahmen einer Gesamtwirkungsanalyse diejenigen Maßnahmen festzulegen, mit denen die größtmögliche Lärmentlastung unter Beachtung widerstreitender Interessen wie beispielsweise der Verkehrsfunktion einer Straße erreicht werden kann.
Die Eckener Straße sowie die Rheinhafenstraße liegen nicht einmal unter diesem Schwellenwert, so dass wir da keinen Diskussionsbedarf sehen, so das Fazit der SPD-Fraktion.